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Kennen Sie Ihre Rechte

  • Sie haben das Recht auf Scheidung ohne Angabe von Gründen: Washington ist ein „No-Fault“-Staat, d. h. Sie können sich ohne Angabe von Gründen scheiden lassen. Auch wenn nur eine Person die Scheidung wünscht, ist die Scheidung möglich. Obwohl eine Scheidung nicht immer Ihren Einwanderungsstatus beeinflusst, sollten Sie vor der Einreichung der Scheidung mit einem Einwanderungsanwalt sprechen.

  • Sie haben das Recht, Ihr Kind zu erziehen: Beide Elternteile haben das Recht, ihre Kinder zu erziehen. Gerichte bevorzugen es, wenn beide Elternteile eine Beziehung zu ihren Kindern pflegen, es sei denn, es bestehen Sicherheitsbedenken, die die Erziehungsfähigkeit beeinträchtigen. Diese Bedenken können in einem Erziehungsplan geregelt werden. Ein Erziehungsplan ist im Rahmen Ihrer Scheidung erforderlich.

  • Sie haben das Recht, Kindesunterhalt zu beantragen: Sie müssen kein US-Staatsbürger sein, um Kindesunterhalt zu beantragen. Ihr Einwanderungsstatus kann sich auf den Kindesunterhalt auswirken, muss es aber nicht, und jeder Fall ist anders. Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen der jeweiligen Person und ist nicht an Besuche geknüpft. Die Abteilung für Kindesunterhalt ist eine gute Anlaufstelle, da sie Ihnen sagen kann, ob Sie Anspruch darauf haben. Sie müssen nachweisen, dass der Kindesunterhalt im Rahmen Ihrer Scheidung geregelt ist. Sie können Kindesunterhalt auch dann beantragen, wenn Sie nie verheiratet waren und lediglich einen Erziehungsplan erstellen möchten. Sie können Kindesunterhalt im Rahmen eines Verfahrens vor einem höheren Gericht beantragen oder die Abteilung für Kindesunterhalt bitten, ein Verfahren einzuleiten. Abteilung für Kindesunterhalt (509) 363-5000.

  • Sie haben das Recht, der Gegenpartei zu widersprechen: Sie müssen in Ihrem Familienrechtsfall nicht mit der Gegenpartei übereinstimmen. Sie haben beide das Recht, dem Gericht in Ihren Unterlagen Ihre Wünsche darzulegen. Wenn Sie mit den Forderungen der Gegenpartei nicht einverstanden sind, können Sie eine Gerichtsverhandlung anstreben, bei der ein Richter entscheidet, was das Beste ist. Das ist in Ordnung. Wenn Sie sich selbst einigen, haben Sie möglicherweise mehr Flexibilität bei Ihren Forderungen.

  • Sie haben das Recht, vorab über Ihre Anhörungen informiert zu werden: Sie müssen über Anhörungen informiert werden und, wenn Sie eine Anhörung anberaumen, die Gegenpartei darüber informieren. Nehmen Sie immer an den Anhörungen teil, wenn eine für Sie anberaumt ist.

  • Sie haben das Recht, für Ihr Gerichtsverfahren einen Dolmetscher anzufordern: Ein Dolmetscher kann für Gerichtsverfahren bereitgestellt werden, muss aber angefordert werden. Einige Programme oder gemeinnützige Organisationen bieten weitere Möglichkeiten für Dolmetscher an, wenn Sie an Rechtsberatungsstellen wie der heutigen teilnehmen müssen. Bitte informieren Sie die Organisation, mit der Sie sich treffen, wenn Sie einen Dolmetscher benötigen. Anleitung: https://www.spokanecounty.org/1634/Interpreter-Services

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